AudioQuelle
Zum Zitieren einer Audio oder Videoquelle gilt folgendes:
Die Richtlinien zur Zitation einer Audio oder Videoquelle sind nicht genau geregelt. Es gilt aber in jedem Falle die genaue Kenntlichmachung der Quelle mit Urheber. Nachzulesen im Deutschen Urhebergesetz:
§ 63 Quellenangabe
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Das gleiche gilt in den Fällen des § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 für die Vervielfältigung eines Datenbankwerkes. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
Eine Möglichkeit wie man eine Audioquelle angeben kann:
*(1) Verfasser: Wer hat das Stück verfasst?
*(2) Woher genau hat man das Dokument? Hat man das komplette Stück oder nur einen Ausschnitt? Gerade im Internet gibt es Audiodokumente in verschiedenen Ausführungen
*(3) Zeitangabe: Welcher Zeitabschnitt ist in dem genannten Dokument gemeint? Möglich wäre: 02m:35s bis 03m:47s.
*(4) Wann wurde das Dokument erstellt? Ist schwierig genau heraus zufinden wann es erstellt wurde. Je nach Art ist es einfacher oder auch schwieriger. Bei CDs kann das Jahr auf der CD genommen werden. Bei Dokumenten aus dem Internet kann das Datum der Homepage genommen werden (dummerweise sagt das nur wann die Homepage erstellt wurde und nicht wann die Audiodatei, die kann natürlich älter oder jünger sein).
Wen dieses Thema interessiert, es gibt noch sehr viel mehr zum rechtlichen Status von e-learning unter: "e-learning and law" http://ella.offis.de Gruß -- ThomasMueckstein DateTime(2006-12-11T22:51:15Z)
- Ist das ok so? Ich glaube wenn jemand das Wiki benutzt und sowas nachschlägt, dann kann er oder sie nicht viel mit dem Paragraphenzeugs anfangen.
Werde da eine konkretere Auflistung machen? Also: Titel, Ersteller, Zeitangabe... Falsch? Überflüssig? -- DanielClaasen DateTime(2006-12-18T15:36:17Z)
Prinzipiell könnte man genauere Details einfügen, das wären dann aber keine wissenschaftlich fundierten Kenntnisse! Es gibt ja keine eindeutigen Definitionen, WIE man nun Audioquellen genau angibt. Dementsprechend würde ich oder jemand Anderes dann eine eigene Definition erfinden. -- ThomasMueckstein DateTime(2006-12-19T13:49:27Z)
Wenn es keine eindeutige Definition gibt, kannst Du ja auf der Seite darauf hinweisen und die "erfundene Definiton" als ein mögliches Beispiel angeben... -- AntjeMüller DateTime(2006-12-19T13:53:46Z)
Das klingt gut. Wenn keiner eine bessere Idee hat, dann schreibe ich eben sowas wie Antje es vorschlägt. Keine genaue Definition, aber ich gebe ein Beispiel. Ich nehme mal an, dass niemand hier im Wiki damit Erfahrung hat oder? -- DanielClaasen DateTime(2006-12-19T21:54:29Z)
Es gab keine Einwände bis jetzt. Ist mein Beitrag also ok? Kritik willkommen.
Wenn nichts passiert, dann behalten wir das mal so bei. -- DanielClaasen DateTime(2007-01-11T02:04:59Z)
