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Eidesstattliche Erklärung

Je nach Absprache mit dem Dozenten ist mit der Hausarbeit eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, in der formuliert wird ,dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und dabei nur die genannten Hilfsmittel und Quellen benutzt wurden.

Ein Beispiel

Wozu dient diese Erklärung?

In dieser Erklärung versichert man mit seiner Unterschrift eidesstattlich, dass die abgegebene wissenschaftliche Arbeit kein Plagiat ist, sondern von einem selbst verfasst wurde. Somit ist man für Urheberrechtsverletzungen haftbar.

Plagiate in Hausarbeiten:

Ein Plagiat ist die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremdem geistigem Eigentum. In einer Hausarbeit Textpassagen zu paraphrasieren sowie Argumente und Fakten zu übernehmen, ohne die Quellen im Einzelnen anzugeben, ist ein solches Plagiat! Ein Plagiat anstelle einer selbständig erstellten Seminararbeit abzugeben ist kein "Kavaliersdelikt", sondern stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen wissenschaftliche Grundregeln dar und erfüllt den Tatbestand der Täuschung (vgl. Ministerialblatt Nr. 23/1997 vom 30. Mai 1997; Bek. des MK vom 26.2.1997 - 622-74301, § 13, Abs. 3)


Eidesstattliche Erklärung in den Fachbereichen

1. BWL: http://www.bwl.tu-darmstadt.de/bwl9/diplom/vorlagen/BWL9-Vorlage.doc

2. Biologie: http://www.bio.tu-darmstadt.de/promotion.htm oder http://www.bio.tu-darmstadt.de/formulare/promotion/eidesstatt.doc

3. Berufspädagogik: http://www.abpaed.tu-darmstadt.de/arbeitsbereiche/pk/Erkl.zurSeminararbeit2004-12-02.pdf

Weitere vorgefertigte Ausdrucke für andere Fachbereiche habe ich auf der TU Homepage nicht gefunden.


Beteiligte

SusanneKuehl


EidesstattlicheErklärung (last edited 2007-06-15 09:57:58 by IngoHöschler)