Die deduktiv-nomologische Erklärung
Die DN-Erklärung wird auch "Hempel-Oppenheim"-Schema genannt. Abgekürzt heißt das Schema HO-Schema. Bei solch einer Art der Erklärung wird das Explanandum auf ein Explanans zurückgeführt. Dabei wird das Explanandum deduktiv aus dem Explanandum abgeleitet. Deduktiv bedeutet dabei, dass vom Allgemeinen auf den besonderen Einzelfall geschlossen wird. Das Gegenteil einer Deduktion ist die Induktion. Beim induktiven Schluss wird dabei vom Einzelfall auf das Allgemeine geschlossen.
Anhand der Tabelle kann man erkennen, wie ein zu erklärendes Phänomen aus einer Allaussage und Randbedingung deduziert wird.
Tabelle 1: deduktiv-nomologische Erklärung (Anmerkung: s.h. Begriffsdefinitionen)
attachment:DN%20Erklärung.JPG
Wenn das Gesetz gilt und die Randbedingung vorliegt, muss auch die einfache Aussage gelten.
Wenn eine Aussage korrekt aus dem Gesetz und der Randbedingung deduziert wurde, kann das Gesetz wahr sein. Die Betonung liegt hierbei auf "kann" und bewusst nicht auf "muss", denn Gesetze können nach Popper nur falsifiziert und nicht verifiziert werden.
Wenn aber eine Aussage empirisch falsch ist (d.h. an der Erfahrung scheitert), muss auch das Gesetz empirisch falsch sein. Die Aussage dient dann als Falsifikator und beweist, dass das Gesetz so nicht gelten kann.
Gesetze werden meist als Wenn-Dann-Aussage oder als Je-Desto-Aussage formuliert. In dieser Form gelten Sie als Hypothesen, weil Sie einen Zusammenhang/Korrelation zwischen zwei Variablen postulieren.
Prinzipielle Grundbedingung dafür, daß die empirisch-quantitative Forschungsmethodologie überhaupt angewandt werden kann, ist folgendes: "Alle Aussagen einer empirischen Wissenschaft müssen prinzipiell an der Erfahrung scheitern können" (Vgl. Popper, K.R. (1994). Logik der Forschung, 10. Aufl., Tübingen.)
Tabelle 2: Eine DN-Erklärung veranschaulicht an einem Einzelbeispiel (Schumann, 1999, S.8)
attachment:image001.jpg
Begriffsdefinitionen:
- Explanandum = Das zu erklärende Phänomen
- Explanans = Das Phänomen erklärende. Besteht aus einem Gesetz + Randbedingung
- Deduktion = Vom Allgemeinen Gesetz und Randbedingung (beides= Explanans) auf den speziellen Einzelfall schließen.
- Induktion = Gegenteil zur Deduktion. Es wird vom Einzelfall auf ein allgemeines Gesetz geschlossen. Das tun wir im Alltag sehr oft. Ein Beispiel dafür wäre aus der Beobachtung eines weissen Schwans (=Einzelfall) auf das allgemeingültige Gesetz zu schließen, dass alle Schwäne weiss sind. In der Wissenschaft wird so etwas nur zur Hypothesenbildung getan.
Quellen
Gehring, U., W., Weins C. (2004). Grundkurs Statistik für Politologen (4., überarbeitete Auflage). Wiesbaden: VS Verlag Für Sozialwissenschaften.
Schumann, S. (1999). Repräsentative Umfrage (2., unwes. veränd. Aufl.). Wien ; München: Oldenbourg Verlag.
Schnell, R., Hill, B., P., Esser, E. (1999). Methoden der empirischen Sozialforschung (6., völlig überarbeitete. und erw. Aufl.). München ; Wien: Oldenbourg Verlag.
Anmerkungen fürs weitere Vorgehen Die DN-ERklärung fällt unter die empirisch-quantitative Forschungsmethodologie. Z.b. wie Popper, Falsifikationsprinzip, kritischer Rationalismus etc.
